Änderungsabnahmen in der Region Ahlen, Olfen, Drensteinfurt, Soest und Hamm
Wenn es um Änderungsabnahmen geht, sind die Prüfingenieure des Ingenieurbüros Richter mit Sitz in Ahlen und Olfen Ihre kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.
Beim Ein- oder Anbau von Teilen wie zum Beispiel Felgen, Spoilern oder Sportfahrwerken, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECEGenehmigung) vorgelegt werden, ist eine sogenannte Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich.
Auflagen und Bedingungen bei Änderungsabnahmen
Unser Ingenieurbüro verfügt über eine große Datenbank mit bereits erstellten Gutachten, auf die wir zurückgreifen können. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die oben genannten Gutachten und Genehmigungen (Prüfzeugnisse) sowie an die Begutachtung selbst folgende Auflagen und Bedingungen geknüpft:
- Das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich).
- Die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden.
- Das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.
- Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den ordnungsgemäßen Ein- oder Ausbau von Teilen) schriftlich bestätigt.
Eintragung der Fahrzeugänderungen
Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) hier übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Welche dieser Fälle hier zutrifft, sagt das TGA oder die Teilegenehmigung bzw. der § 27 StVZO. In jedem Fall notiert der KÜS-Prüfingenieur dies aber auf dem Nachweis.
Gerne stehen wir Ihnen nicht nur für Änderungsabnahmen, sondern auch für Haupt- und Teiluntersuchungen, Sicherheitsprüfungen oder Schadengutachten im Raum Ahlen, Olfen, Drensteinfurt, Soest und Hamm zur Verfügung.